Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Leistungsbeschreibung
Welche Leistung von der Hundeschule im Einzelnen gegenüber dem Teilnehmer zu erbringen sind, ergibt sich aus der Kursbeschreibung auf der Anmeldung oder der Leistungsbeschreibung einzelner Sonderveranstaltungen, wie z.B. Seminare. Sollten einzelne Kurse, Angebote oder Seminare auf ein spezifiziertes Lernziel hinauslaufen, so ist das Erreichen des Lernzieles oder das garantierte Bestehen einer Prüfung nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2. Haftung
Der Hundehalter ist für alle Schäden, die er oder sein Hund verursacht, haftbar zu machen. Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Der Veranstalter ist lediglich für direkt verursachte Schäden haftbar zu machen, d.h. er ist nicht haftbar zu machen für Schäden die durch Dritte, nicht Zahlungswillige, entstanden sind. Es steht jedem Hundehalter frei, während der Pausen (während die Hunde frei laufen) den Platz zu verlassen. Ferner ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet seinen Hund so zu beaufsichtigen, dass er jederzeit in der Lage ist auf diesen einzuwirken, wenn dieser in eine Beißerei o.a. verwickelt ist. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Begleitpersonen oder vom Hundehalter (Teilnehmer) beauftragte Personen, die am Unterricht teilnehmen, müssen vom Hundehalter über unsere AGB´s insbesondere der Haftungsbestimmungen in Kenntnis gesetzt werden. Den Anweisungen des Übungsleiters ist nur dann Folge zu leisten, wenn davon auszugehen ist, dass hierdurch niemand gefährdet wird.
3. Sorgfaltspflicht des Hundehalters
Der Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen, bei Welpen dem Alter entsprechend. Es ist darauf zu achten, dass der Hund frei von Parasiten (Flöhe, Läuse etc.) ist. Sollte Ihr Hund an Parasitenbefall oder einer ansteckenden Krankheit erkrankt sein, ist dieses unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen (Schadenminderungspflicht).
Vor betreten den Platzes ist darauf zu achten, dass sich ihr Hund gelöst hat.
4. Auskunftspflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet der Hundeschule alle Informationen, die der Ausbildung dienlich sind, zur Verfügung zu stellen. (z.B. angestrebte Prüfungen, körperliche Gebrechen usw.) Der Fragebogen ist Bestandteil dieses Vertrages. Er gibt dem Ausbilder wichtige Informationen, die zur Ausbildung Ihres Hundes erforderlich sein können.
5. Gruppeneinteilung (Gruppenunterricht)
Die Hunde werden entsprechend Ihres Alters bzw. ihres Entwicklungsstandes in Gruppen zusammengefasst. Die Gruppeneinteilung sowie der Unterrichtsort werden vom Veranstalter festgelegt und sind bindend. Grundsätzlich verfällt der Gruppenplatz wenn der Teilnehmer mehr als 4x unentschuldigt fern bleibt. Er wird dann einer neuen Gruppe zugeordnet. Die Hundeschule behält sich die Wahl des Trainers vor. Es besteht kein Anspruch auf eine/n bestimmten Trainer/in.
6. Übungstermine Gruppenunterricht
Soweit nicht anders vereinbart, findet der Übungsbetrieb 1x wöchentlich statt. Die Hundeschule behält sich jedoch vor, wegen privater Termine, Feiertage, anhalten schlechter Witterung, großer Hitze o.ä. den Übungsbetrieb kurzfristig ruhen zu lassen. Sollte es wegen Krankheit zu einer längeren Unterbrechung kommen, so werden die Stunden nachgeholt. Die Übungstermine werden vorläufig festgesetzt, sie können aus organisatorischen Gründen geändert werden. Einzelunterricht: Bei Terminabsagen muss der Veranstalter mindestens 24 Std. vor dem Termin informiert werden. Nur bei rechtzeitiger Terminabsage wird die Stunde nachgeholt bzw. ist die versäumte Stunde kostenfrei. Seminare: Die Anfangszeiten sowie die Fristen für eine Stornierung usw. ergeben sich aus der Seminarbeschreibung.
7. Abschluss des Vertrages
Beim Gruppen- oder Einzelunterricht gilt die Anmeldung als angenommen, wenn seitens der Hundeschule nicht ausdrücklich innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird. Bei Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfolgt eine Anmeldebestätigung.
8. Vertragsdauer
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, je nach gewünschtem Zahlungsrhythmus um einen Monat oder um ein ganzes Quartal. Die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage zum Monats- oder Quartalsende. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen! Bei Einzelunterricht hat der Teilnehmer 2 Monate Zeit, versäumte Stunden nachzuholen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie z.B. durch Tod des Hundes, Trennung vom Hund o.ä. begründet ist.
In jedem Fall der Kündigung, muss diese schriftlich erfolgen.
9. Rücktritt vom Vertrag
Der Veranstalter sowie der Hundehalter können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Gründe hierfür können z.B. sein: mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens des Hundehalters oder überraschen auftretende gesundheitliche Probleme beim Hund oder Besitzer.
10. Kosten Gruppenunterricht
Der Monatsbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn nicht alle Übungsstunden in Anspruch genommen werden, die versäumten Übungsstunden können grundsätzlich nicht nachgeholt werden. .Der Kostenbeitrag ist im Voraus, jeweils am Kurs-, bzw. Monatsanfang zu zahlen. Wenn die Zahlung mehr als 2x verspätet eingehen, wird entweder auf eine Einzugsermächtigung oder auf Vorauszahlung bis zum voraussichtlichen Kursende bestanden. Bei Barzahlung muss mindestens für 5 Monate bezahlt werden. Wenn der Bezahlmodus geändert werden soll, kann das nur zum Monats- bzw .Quartalsende geschehen. Alle genannten Preise sind vorläufig. Sie können, soweit die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, an die derzeit gültige Preisliste angeglichen werden. Einzelunterricht: Die Kosten sind für den gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen.
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Kursgebühren durch einen Dauerauftrag zum 01. jeden Fälligkeitsmonats auf dem im Vertrag benannten Konto gutgeschrieben sind.
Wenn die Kursgebühr nicht jeweils am 01. eines Fälligkeitsmonats auf dem in dem Vertrag benannten Konto gutgeschrieben sind, kommt der Schüler auch ohne Mahnung in Verzug.
11. Urheberrecht
Der Vertrag, der Fragebogen sowie zur Verfügung gestelltes Unterrichtmaterial unterliegen dem Urheberrecht. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher Genehmigung von der Hundeschule die Hundeprofis. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Unterrichts hergestellt Fotos und Videoaufzeichnungen zur weiteren Verwendung durch die Hundeschule freigegeben sind.
12. Rechtliches
Mündliche Nebenanreden haben keine Gültigkeit. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand für beide Teile ist Holzminden.